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Donnerstag, 28. Juli 2011

Bildzeitungsartikel

Artikel in der Bild Zeitung - Saarland Ausgabe 15.07.2011



7 Kommentare:

  1. Super Bericht,
    einfach toll wie die Presse im Saarland berichtet!

    Hela01

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  2. Das Saarbrücker Arbeitsgericht ist ein witz!!!
    Tarif "braucht man nicht"
    Tolle Einstellung von einem Richter

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  3. Haken dran! Es gibt nun mal einige Menschen die noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen sind!!!

    Weiter geht´s............

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  4. Es ist wohl davon auszugehen, dass das Arbeitsgericht in Rheinland-Pfalz gänzlich anders urteilen wird....Denn die Entscheidung vom Saarbrücker Gericht heute ist nun wirklich NICHT HALTBAR!!!

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  5. Ich sag nur ....
    Artikel 5 Grundgesetz

    Aktuell
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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  6. Ja,ja der Artikel 5 Grundgesetz!

    Diesem Richter bei Arbeitsgericht Saarbrücken sind sicherlich die Grundrechte
    der Bürger nicht geläufig.

    "Die Menschen die als Richter in den Gerichten in unserem Land Recht sprechen,sollten sich vor Scham abwenden.Nach dem gestrigen "Bühnenstück" bedeutet dies eine Schande für unser Rechtssystem.
    Es bleibt zu hoffen, dass ein anderes Gericht, an anderer Stelle dem Recht doch noch zu Geltung verhilft.

    In diesem Sinne hoffen wir für nächste Woche auf Richter die in der Sache entscheiden!!!

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  7. so eine geschäftsführung nennt sich dann
    sozial und familienfreundlich
    wie das wohl gemeint ist?

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